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Strafrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bestehen in unserer Praxis durchaus
nicht nur aus 'Mord und Totschlag' oder Park- und Geschwindigkeits-
verstößen. Viel häufiger sind Taten angeklagt wie Unterschlagung,
Untreue, Konkursstraftaten, also der Bereich des 'white collar crime'.
Vor Ermittlungsverfahren oder gar Anklagen in solchen Sachen bleiben
auch durchaus "ehrenhafte" Personen nicht ohne weiteres verschont.
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Verfahren in diesem sensiblen Bereich sind sehr belastend, so daß
eine kompetente Verteidigung im frühestmöglichen Stadium beginnen
muß. Seitens des beauftragten Verteidigers ist ein besonderer
Einblick in die schwierige Materie des Steuerstrafrechts erforderlich,
denn eine Verstrickung hierin ist viel leichter möglich, als gemeinhin
angenommen.
Sie sind hiervon betroffen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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